Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines 1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen mit FEDA Film. Sie gelten bei Auftragserteilung als gelesen und akzeptiert.
2. Preise und Zahlungsbedingungen 2.1 Der angegebene Preis in der Auftragsbestätigung gilt zzgl. der gesetzlichen MwSt. Sonstige weitere Kosten fallen nicht an, außer diese sind gesondert ausgewiesen (wie z.B. Anfahrtskosten). 2.2. Die Vergütung ist bei Ablieferung des fertigen Films fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. 2.3. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von FEDA Film finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Diese werden individuell vereinbart.
3. Gestaltungsfreiheit und Änderungen 3.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung oder technischen Umsetzung sind zeitnah und vollständig im Produktionsprozess anzumelden. 3.2. Nach dem Produktionsprozess wird dem Kunden eine Vorabversion übertragen. Der Kunde hat nach Erhalt der Vorabversion die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Veränderungsvorschläge des Produktes einzureichen. Nach Ablauf der 14-tägigen Frist und nach der Abnahme des Endprodukts sind weitere Änderungen ausschließlich gegen zusätzliche und angemessene Vergütung möglich.
4. Termine Vereinbarte Termine für Dreharbeiten, die nicht spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn storniert werden, werden in Rechnung gestellt.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte 5.1. Das Urheberrecht auf alle erbrachten Leistungen verbleibt bei FEDA Film. 5.2. Der Auftraggeber erhält von FEDA Film zeitlich unbegrenzte Nutzungs- und Verwertungsrechte. Dies beinhaltet die öffentliche Vorführung (auch im Internet) sowie die kostenlose Weitergabe des erstellten Videos an Kunden.
5.3 Sofern nicht ausdrücklich anders und weitergehend besprochen und schriftlich (Post, Email oder Fax) festgelegt, darf der Kunde den für ihn erstellten Film komplett frei verwenden, ausgenommen sind jedoch TV-, Radio- und Kinoausstrahlungen.
5.4. Wünscht der Kunde eine TV-, Radio- oder Kinoausstrahlung, bedarf es der gesonderten Genehmigung, die ggf. mit einem Aufpreis verbunden ist.
5.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. 5.6. FEDA Film ist nach Absprache mit dem Auftraggeber berechtigt, sämtliche hergestellten Bild- und Tonmaterialien zu Demonstrationszwecken und zur Eigenwerbung zu verwenden.