Das Alpha, Bravo, Charlie des Drohnenflugs:
Sie möchten sich eine Drohne oder einen Quadrokopter anschaffen? Dann haben Sie sich vielleicht schon Gedanken darüber gemacht, wie die derzeitige Rechtslage für diese Geräte aussieht. Falls nicht, sollten Sie dies dringend tun! Lesen Sie weiter, um sich mit den wichtigsten neuen Regelungen vertraut zu machen und um keine bösen Überraschungen zu erleben! Seit dem 07.04.2017 gilt die neue Verordnung des Bundesverkehrsministers Dobrindt. In ihr werden wichtige Regeln für Drohnenflüge aufgestellt.
Vorab erstmal ein Paar Impressionen von unseren Drohnenaufnahmen. Film ab!
Kennzeichnungspflicht
Ab den 1. Oktober gilt die Kennzeichnungspflicht für Drohnen. Sie gilt für alle Flugkörper mit einem Startgewicht von 250 Gramm. Der Halter ist verpflichtet eine Plakette an seiner Drohne anzubringen, die Name und Adresse des Eigentümers erkennen lässt. Die Plakette muss hierbei fest und dauerhaft mit dem Gerät verbunden sein. Geeignet sind hierfür Aluminiumaufkleber mit Adressgravur.
Kenntnisnachweis
Neben der Kennzeichnungspflicht gilt ab dem 1. Oktober 2017 zudem die Pflicht des Kenntnisnachweises für Drohnen ab einem Gewicht von mehr als 2 Kilogramm. Diesen Nachweis erhält man entweder
-durch eine gültige Pilotenlizenz.
-oder nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle.
Hierbei beträgt das Mindestalter des Drohnenführers 16. Jahre. Möglich ist auch eine Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein. Hier beträgt das Mindestalter des Drohnenführers 14. Jahre. Die Bescheinigung ist 5 Jahre gültig. Für den Betrieb auf einem Modellfluggelände ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.
Erlaubnispflicht
Für den Betrieb von Drohnen ab einem Gewicht von über 5 Kilogramm besteht neben der Kennzeichnungs- und Kenntnisnachweispflicht noch eine Erlaubnispflicht. Eine Solche Aufstiegserlaubnis wird gegen Entgelt von den Luftfahrtbehörden ausgestellt. Ausgenommen hiervon ist der Betrieb durch Behörden oder Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, wie etwa das THW oder die Feuerwehr.
Betriebsverbote
Solche gelten für den Betrieb in folgenden Fällen:– bei Betrieb außerhalb der Sichtweite für Geräte unter 5 Kilo.
Ein seitlicher Abstand von mindestens 100 Metern gilt in und über folgenden sensiblen Bereichen:
– Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, in und über Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Justizvollzugsanstalten und Industrieanlagen, obersten und oberen Bundes- und Landesbehörden sowie Naturschutzgebieten.
– über bestimmten Verkehrswegen, wie etwa Bundeswasser- und Bundesfernstraßen sowie Bahnanlagen.
– in Kontrollzonen, sowie An- und Abflugbereichen von Flughäfen.
– eine Flughöhe von über 100 Metern ist nur gestattet, sofern der Betreiber der Kennzeichnungs- und Kenntnisnachweispflicht nachkommt und der Betrieb auf einem Gelände stattfindet für die eine allgemeine Erlaubnis zum Aufsteigen von Flugmodellen besteht. Hierbei muss ausserdem eine Aufsichtsperson anwesend sein.
– In Wohngebieten gilt ein Betriebsverbot, wenn die Drohne ein Startgewicht von über 250 Gramm besitzt oder wenn die Drohne mit Kameras und Mikrophonen ausgestattet ist. Ausnahmen hiervon bestehen, wenn betroffene Nachbarn dem Drohnenflug beziehungsweise der Videoaufzeichnung ausdrücklich zugestimmt haben. Denken Sie bei Flügen in Ihrer Nachbarschaft daher immer an die Rechte am eigenen Bild und an die Persönlichkeitsrechte ihrer Nachbarn. Ohne Einwilligung dürfen Sie solche Bilder weder erstellen noch verwenden.
– Die Nutzung von Drohnen über 25 Kilogramm ist grundsätzlich verboten und kann nur von zuständigen Behörden ausnahmsweise erlassen werden.
– Abgesehen davon sollten Sie beachten, dass in jedem Bundesland andere Beschränkungen und Abstände gelten können.
Ausweichpflicht
Drohnen und andere Flugmodelle sind verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen auszuweichen.
Zum Einsatz von Videobrillen
Für Drohnen bis 250 Gramm und einer Flughöhe von 30 Metern ist der Einsatz von Videobrillen gestattet. Das Gerät muss sich dabei immer in Sichtweite des Steuernden befinden. Möglich ist auch, dass eine Aufsichtsperson anwesend ist, die den Steuernden auf Gefahren hinweist. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuernden.
Haftung
Für die Haft- und Versicherungspflicht von Drohnen enthält die Verordnung keine neuen Regeln. Für Drohnen und andere Luftfahrzeuge gelten die §§ 33 ff. des Luftversicherungsgesetzes. Demnach sind Unfälle, die beim Betrieb von Drohnen entstehen, nicht von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Der Drohnenführer muss eine Halterhaftpflichtversicherung abschließen.
Kommerziell oder Freizeitgestaltung
Besonders wichtig ist auch der Zweck Ihres Drohnenflugs! Hierbei muss zwischen bloßer Freizeitgestaltung und kommerziellen Zwecken abgegrenzt werden. Der Zweck des Betriebes hat viele Folgen, die beachtet werden müssen. Doch ab wann gilt ein Flug als kommerziell?Folgende Punkte legen eine kommerzielle Nutzung nahe:
– Der Flug erfolgt entgeltlich für einen Auftraggeber.
– die Aufnahmen sollen veröffentlicht werden und dienen als Werbung für Unternehmen oder für eine Dienstleistung. Zbsp. für Imagefilme und Werbung.
– die Bilder werden auf Youtube hochgeladen und der Youtubekanal dient finanziellen Zwecken.
– Die Aufnahmen werden auf einer Stock-Foto-Plattform angeboten.
– uvm.
– Auch hier gelten in jedem Bundesland andere Grenzen, bei Zweifeln sollten Sie sich an die zuständige Luftfahrtbehörde wenden.
Sollte es sich bei Ihrem Drohnenflug um einen kommerziellen handeln müssen Sie folgendes beachten:
– Sie müssen vor jedem Flug eine Erlaubnis ihrer Landesluftfahrtbehörde einholen. – Falls sie vorhaben, häufiger kommerziell zu fliegen, bietet sich eine allgemeine Aufstiegserlaubnis an.
– Für die Antragstellung benötigen Sie den Nachweis einer Halterhaftpflichtversicherung für Ihr Fluggerät.
– Die Aufstiegserlaubnis gilt nur für das Bundesland der Erlaubniserteilung, sie kann aber durch Antrag auch von den Luftfahrtbehörden der anderen Bundesländer anerkannt werden.
– Sie sind verpflichtet, Ihre Flüge in einem Logbuch zu dokumentieren.
Wie Sie sehen, ist vor der Nutzung einer Drohne an Vieles zu denken. Besonders, wenn Sie Ihre Drohne zu kommerziellen Zwecken benutzen möchten, benötigen Sie eine Versicherung sowie Genehmigungen. Aber auch ein privater Drohnenflug kann schnell zu Ärger mit dem Nachbarn oder diversen Behörden führen. Falls Sie diese Fallstricke umgehen möchten oder noch unerfahren in der Steuerung einer Drohne sind, stellen wir vom Feda Film Team, Ihnen gerne einen erfahrenen Drohnenoperator zur Verfügung, der nicht nur über hochleistungsfähige Geräte verfügt und sicher mit ihnen arbeiten kann, sondern der bereits über alle Genehmigungen und Versicherungen verfügt, sowie das nötige Know-How besitzt, um Ihr Projekt schnellst möglichst zu verwirklichen!
Wie immer stehen wir von Feda Film Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung.